In diesem Zusammenhang hat ADLER mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären zu zahlende Barabfindung auf EUR 13,24 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der WESTGRUND festgelegt hat.
Der Übertragungsbeschluss soll in der für den 09. Juni 2021 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung der WESTGRUND gefasst werden.
Berlin, 19. April 2021
WESTGRUND Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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