20/04/2021 - Westgrund AG: ADLER übermittelt förmliches Verlangen an Vorstand der WESTGRUND hinsichtlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WESTGRUND

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Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ('ADLER') hat heute der WESTGRUND Aktiengesellschaft ('WESTGRUND') das förmliche Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, wonach die nächste außerordentliche Hauptversammlung der WESTGRUND die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der WESTGRUND (Minderheitsaktionäre) auf die ADLER gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (sogenannter aktienrechtlicher Squeeze-Out).

In diesem Zusammenhang hat ADLER mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären zu zahlende Barabfindung auf EUR 13,24 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der WESTGRUND festgelegt hat.

Der Übertragungsbeschluss soll in der für den 09. Juni 2021 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung der WESTGRUND gefasst werden.

Berlin, 19. April 2021
WESTGRUND Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Haftungsausschluss

Westgrund AG veröffentlichte diesen Inhalt am 20 April 2021 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet Public am 20 April 2021 07:32:12 UTC.

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