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Vergütungsbericht 2024 |
Vergütungsbericht 2024
Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG haben gemäß § 162 des
Aktiengesetzes (AktG) einen klaren und verständlichen Vergütungsbericht zu erstellen. In diesem Bericht erläutern wir die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Darüber hinaus enthält der Vergütungsbericht die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütung von gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern.
A. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS
Das Geschäft des Volkswagen Konzerns war im Berichtsjahr von einem weltweit herausfordernden Marktumfeld beeinflusst. In diesem Umfeld lieferte der Konzern mit 9,0 Mio. Einheiten 2,3 % weniger Fahrzeuge an Kundinnen und Kunden aus als ein Jahr zuvor. Während die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % auf 324,7 Mrd. € stiegen, lag das Operative Ergebnis bei 19,1 Mrd. € und damit um 15,4 % unter dem Vorjahreswert.
I. Grundsätze der Vorstandsvergütung
Der Vorstandsvergütung liegt das vom Aufsichtsrat am 14. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem zugrunde, das der Aufsichtsrat zuletzt im Dezember 2023 und im April 2024 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 weiterentwickelt hat, um insbesondere den Interessen des Kapitalmarkts noch besser nachzukommen. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist klar und verständlich. Es setzt die Anforderungen des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktio- närsrechterichtlinie (ARUG II) um und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Seit 1. Januar 2024 wird die finanzielle Kennziffer "Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile" bei der Berechnung der Vorstandsvergütung berücksichtigt. Dazu wurde im Jahresbonus das bisherige finanzielle Erfolgsziel "Operatives Ergebnis des Volkswagen Konzerns inklusive chinesische Joint Ventures (anteilig)" durch das finanzielle Erfolgsziel "Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile" ersetzt. Zudem wurde die Möglich- keit eingeräumt, dass der Aufsichtsrat das ESG-Kriterium Stimmungsindex aussetzt, da die Methode zur Messung des Stimmungsindex neu aufgesetzt und die Ziele neu kalibriert werden. Die Hauptversammlung hat das angepasste Vergütungssystem am 29. Mai 2024 mit 99,48 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Das angepasste Vergütungssystem gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienst- verträge ab dem Zeitpunkt der Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung am 29. Mai 2024 neu abgeschlossen oder verlängert wurden beziehungsweise werden. Für die zum Zeitpunkt der Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung bereits bestellten Vorstandsmitglieder gilt das neue Vergü- tungssystem ebenfalls seit dem 1. Januar 2024. Um das Vergütungssystem umzusetzen, hat die Volkswagen AG mit den Vorstandsmitgliedern entsprechende Anpassungen der Dienstverträge vereinbart.
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Vergütungsbericht 2024 |
Für Vorstandsmitglieder, die bereits vor dem erstmaligen Beschluss des Aufsichtsrats über ein Vergütungs- system nach § 87a AktG am 14. Dezember 2020 bestellt waren und deren Dienstvertrag seitdem nicht verlän- gert worden war, galten folgende Ausnahmen: Der Performance-Share-Plan hatte weiterhin lediglich eine dreijährige Performance-Periode, entsprach im Übrigen jedoch dem im Vergütungssystem beschriebenen Performance-Share-Plan. Malus- und Clawback-Regelungen sollten erst ab einer Vertragsverlängerung gelten. Diese Ausnahmen betrafen im Geschäftsjahr 2024 nur noch den bereits im Geschäftsjahr 2023 ausgeschiede- nen Herrn Markus Duesmann.
Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, dessen persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Volkswagen Konzerns als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Volkswagen Konzern gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder im Rahmen eines Ergebnisverbesserungsprogramms als Zeichen ihrer Unterstützung entschieden, einen finanziellen Eigenbeitrag zu leisten und für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet. Auch künftig wollen die aktiven Vorstands- mitglieder einen finanziellen Eigenbeitrag für die zukunftsfähige Neuausrichtung des Volkswagen Konzerns im Zuge der Vereinbarung "Zukunft Volkswagen" leisten. Hierzu haben alle aktiven Vorstandsmitglieder erklärt, ab dem Geschäftsjahr 2025 für die Dauer von bis zu fünf Jahren jährlich auf einen Teil ihrer individuellen, im jewei- ligen Jahr faktisch zugeflossenen Vergütung bestehend aus dem jährlichen Grundgehalt und der kurzfristig variablen Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr sowie der im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlten langfristig variablen Vergütung zu verzichten.
Über die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 berichtet. Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 hat die Hauptversammlung am 29. Mai 2024 mit 98,59 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Anmerkungen von Investoren beziehungsweise Investorenvertretern wurden bei der Erstellung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt, zum Beispiel werden die minimal und die maximal erreichbaren Beträge bei der kurzfristig und der langfristig variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder noch deutlicher dargestellt sowie bei den nichtfinanziellen Leistungskriterien im Jahresbonus der Vorstands- mitglieder der Zusammenhang mit der im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse dargestellt.
Im Folgenden geben wir zunächst einen Überblick über das im Geschäftsjahr 2024 geltende Vergütungs- system für die Vorstandsmitglieder und gehen anschließend auf die Bestandteile der Vergütung im Geschäfts- jahr 2024 ein.
II. Überblick über die Vergütungsbestandteile
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2024 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Daneben gibt die Tabelle einen Überblick über die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile und erläutert deren Zielsetzung, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert. Eine ausführlichere Beschreibung des für das Geschäftsjahr 2024 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands ist unter www.volkswagen-group.com/verguetung abrufbar.
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VORSTANDSVERGÜTUNGSSYSTEM 2024
Bestandteil |
Ausgestaltung |
Zielsetzung |
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Feste Vergütungsbestandteile
Grundgehalt |
∙ |
Zwölf gleiche Raten; Auszahlung jeweils zum Monatsende |
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∙ |
Vorstandsvorsitzender: Grundsätzlich1 2.600.000 € (100 % Tätigkeitsumfang)2; |
|||
Vorstandsmitglied: 1.500.000 € (100 % Tätigkeitsumfang) |
||||
Nebenleistungen |
∙ |
Nebenleistungspauschale (Vorstandsvorsitzender: 350.000 €, Vorstandsmitglied: |
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175.000 €) deckt nach Wahl des Vorstandsmitglieds bestimmte Leistungen ab, zum |
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Beispiel: |
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o |
Dienstfahrzeuge |
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o |
Ärztliche Vorsorgeuntersuchung |
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o Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung |
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o |
Unfallversicherung |
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∙ Anrechnung von Leistungen auf die Nebenleistungspauschale, soweit sie der |
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Lohnsteuer unterliegen |
||||
∙ Auszahlung des verbleibenden Betrags |
||||
Betriebliche |
∙ |
Beitragsorientierte Leistungszusage im Wege der Direktzusage auf Alters-, |
||
Altersversorgung |
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen |
|||
(bAV) |
∙ |
Grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres (beziehungsweise des |
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63. Lebensjahres für Vorstandsmitglieder mit Amtsantritt vor dem 1. Januar 2020) |
∙ Jährlicher Versorgungsbeitrag von bis zu 50 % des vertraglich vereinbarten Grundgehalts für den Vorstandsvorsitzenden und bis zu 40 % des vertraglich vereinbarten Grundgehalts für ordentliche Vorstandsmitglieder3
Das Grundgehalt und die Nebenleistungen sollen ein die Aufgaben und Verantwortung des Vorstandsmitglieds widerspiegelndes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern.
Die bAV soll Vorstandsmitgliedern ein adäqua- tes Versorgungsniveau auch im Ruhestand sichern.
Variable Vergütungsbestandteile
Jahresbonus |
∙ |
Plantyp: Zielbonus |
|
∙ |
Zielbetrag Vorstandsvorsitzender: 3.500.000 € (100 % Tätigkeitsumfang)2; |
||
Zielbetrag Vorstandsmitglied: 1.500.000 € (100 % Tätigkeitsumfang) |
|||
∙ |
Mindestauszahlungsbetrag: 0 € |
||
∙ Begrenzung: 200 % des Zielbetrags, also Vorstandsvorsitzender: 7.000.000 € |
|||
(100 % Tätigkeitsumfang); Vorstandsmitglied: 3.000.000 € (100 % Tätigkeitsumfang) |
|||
∙ |
Bemessungszeitraum: Geschäftsjahr |
||
∙ |
Leistungskriterien: |
||
o Finanzielle Teilziele: |
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"Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile" (50 %) sowie |
|||
"Operative Umsatzrendite" (50 %) |
|||
|
Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr die Werte für die finanziellen Teilziele in |
||
Form eines Schwellenwerts, Zielwerts und Maximalwerts fest; der Schwellenwert |
|||
entspricht einem Teilzielerreichungsgrad von 0 % beim "Netto-Cashflow im |
|||
Konzernbereich Automobile" beziehungsweise 50 % bei der "Operativen |
|||
Umsatzrendite", der Zielwert entspricht jeweils einem Teilzielerreichungsgrad |
|||
von 100 % und der Maximalwert jeweils einem Teilzielerreichungsgrad von 175 %; |
|||
Werte dazwischen werden linear interpoliert |
|||
|
Finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad = Teilzielerreichungsgrad |
||
"Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile" x 50 % + |
|||
Teilzielerreichungsgrad "Operative Umsatzrendite" x 50 % |
- ESG-Faktor:
Der Jahresbonus soll Vorstandsmitglieder incentivieren, ambitionierte Ziele zu verfolgen;
Wirtschaftliche Erfolgsziele fördern das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft.
Die Integration der ESG (Umwelt-, Sozial- und Governance)-Faktoren trägt der Bedeutung von Nachhaltigkeitszielen Rechnung.
Dabei werden durch den Dekarbonisierungs- index, den Stimmungs- und Diversity-Index sowie den Compliance- und Integritäts-Faktor verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte weit- reichend abgedeckt.
-
- Teilziele zu je 50 % "Umwelt" (Dekarbonisierungsindex) und "Soziales" (grundsätzlich Stimmungs- und Diversity-Index)4 sowie der zwischen 0,9 und 1,1 liegende "Governance-Faktor" (Compliance & Integrität, Regelwert 1,0)
- Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr für die Teilziele "Umwelt" und "Soziales" einen Mindestwert, Zielwert und Maximalwert fest; der Mindestwert entspricht einem Teilzielerreichungsgrad von 0,7, der Zielwert einem Teilzielerreichungsgrad von 1,0 und der Maximalwert einem Teilzielerreichungsgrad von 1,3; Werte dazwischen werden linear interpoliert
- Aufsichtsrat bestimmt "Governance-Faktor" nach Ablauf des Geschäftsjahres unter Bewertung der kollektiven Leistung des Gesamtvorstands und der individuellen Leistung
- Berechnung ESG-Faktor: (Teilzielerreichungsgrad "Umwelt" x 50 % + Teilzielerreichungsgrad "Soziales" x 50 %) x "Governance-Faktor" (0,9 - 1,1)
- Auszahlungsbetrag Jahresbonus = individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad x ESG-Faktor
- Auszahlung: In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses für das jeweilige Geschäftsjahr
- Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts der Volkswagen AG verzichtet.
- Herrn Blume werden von der Volkswagen AG 50 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG und von der Porsche AG 50 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG gewährt. Der Zielbetrag für Herrn Blume entspricht daher der Hälfte des Zielbetrags für einen Vorstandsvorsitzenden, der 100 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG erhält.
- Der Verzicht der Vorstandsmitglieder auf einen Teil des Grundgehalts für das Geschäftsjahr 2024 bleibt für die Zwecke der Bemessung des Versorgungsbeitrags unberücksichtigt.
- Aufgrund der entsprechenden Möglichkeit zieht der Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 ausschließlich den Diversity-Index heran; voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2026 wird der Aufsichtsrat auch wieder den Stimmungsindex heranziehen.
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Bestandteil |
Ausgestaltung |
Zielsetzung |
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Langzeitbonus (LTI) ∙ Plantyp: virtueller Performance-Share-Plan
- Performance-Periode:vier Jahre vorwärtsgerichtet1
-
Zielbetrag Vorstandsvorsitzender: 5.900.000 € (100 % Tätigkeitsumfang)2;
Zielbetrag Vorstandsmitglied: 2.500.000 € (100 % Tätigkeitsumfang) - Mindestauszahlungsbetrag: 0 €
-
Begrenzung: 250 % des Zielbetrags, also Vorstandsvorsitzender: 11.800.000 €
(100 % Tätigkeitsumfang); Vorstandsmitglied: 5.000.000 € (100 % Tätigkeitsumfang) - Die virtuellen Performance Shares sind reine Rechengrößen und gewähren keine Anteile oder Stimmrechte an der Volkswagen AG
-
Zuteilung Performance Shares: Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres wird
der individuell vereinbarte Zielbetrag dividiert durch das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie (Wertpapierkennnummer: 766403) im XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar der jeweiligen Performance-Periode ("Anfangs-Referenzkurs") - Zielfestlegung: Aufsichtsrat legt zu Beginn der Performance-Periode einen Mindest- wert, Zielwert und Maximalwert für EPS fest, wie es als testiertes, voll verwässertes Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie aus fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen der Gesellschaft im Geschäftsbericht ausgewiesen wird; der EPS-Mindestwert entspricht einer Zielerreichung von 50 %, der EPS-Zielwert einer Zielerreichung von 100 % und der EPS-Maximalwert einer Zielerreichung von 175 %
- Festschreibung von einem Viertel der zugeteilten Performance Shares am Ende jedes Geschäftsjahres in Abhängigkeit von der EPS-Zielerreichung
-
Berechnung des Auszahlungsbetrags: festgeschriebene Performance Shares werden multipliziert mit arithmetischem Mittel der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie im XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG an den letzten
30 Handelstagen vor dem Ende der Performance-Periode ("Schluss-Referenzkurs") zuzüglich der während der Performance-Periode pro Volkswagen Vorzugsaktie ausgezahlten Dividenden ("Dividendenäquivalent") - Auszahlung: In bar im Monat nach Billigung des Konzernabschlusses für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen Performance-Periode
- Endet der Dienstvertrag vor Ende der Performance-Periode aufgrund eines Bad- Leaver-Falls (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, Verstoß gegen das vertragliche oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot), verfallen sämtliche Performance Shares
Der Langzeitbonus dient dazu, die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens auszurichten. Das wirtschaftliche Erfolgsziel EPS in Verbindung mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten Dividenden, gemessen über vier Jahre, stellt eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher und fördert das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft.
Sonstige Leistungen
Zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder
∙ Jeweils nur aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung mit dem neu |
(Ausgleichs-) Zahlungen sollen ermöglichen, |
eintretenden Vorstandsmitglied |
qualifizierte Kandidaten zu gewinnen. |
- Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile
- Leistungen im Zusammenhang mit Standortwechsel
- Für bereits vor dem 14. Dezember 2020 bestellte Vorstandsmitglieder gilt bis zu einer Vertragsverlängerung weiterhin eine dreijährige Performance-Periode. Das betraf im Geschäftsjahr 2024 keine aktiven Vorstandsmitglieder mehr. Der Performance-Share-Plan entspricht im Übrigen sinngemäß dem für das Geschäftsjahr 2024 beschriebenen Performance-Share-Plan.
- Herrn Blume werden von der Volkswagen AG 50 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG und von der Porsche AG 50 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG gewährt. Der Zielbetrag für Herrn Blume entspricht daher der Hälfte des Zielbetrags für einen Vorstandsvorsitzenden, der 100 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG erhält.
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Bestandteil |
Ausgestaltung |
Zielsetzung |
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Weitere Vergütungsregelungen
Malus- und Clawback- Regelungen1
Maximalvergütung
Barvergütungs-Cap
- Aufsichtsrat kann Jahresbonus und LTI bei relevantem Fehlverhalten während Bemessungszeitraum um bis zu 100 % kürzen oder zurückfordern
- Rückforderung ausgeschlossen, wenn seit Auszahlung mehr als drei Jahre vergangen sind
-
Relevant sind für das jeweilige Geschäftsjahr ausbezahltes Grundgehalt, gewährte Nebenleistungen, Service Cost im Rahmen der bAV, für das jeweilige Geschäftsjahr gewährter und im Folgejahr ausgezahlter Jahresbonus, im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlter Performance-Share-Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet, etwaige Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder sowie eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr von Dritten
- etwa anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns - gewährte Sonderzahlung - Für den Vorstandsvorsitzenden brutto 15.000.000 € pro Geschäftsjahr und für Vorstandsmitglieder brutto 8.500.000 € pro Geschäftsjahr
- Bei Überschreiten der Maximalvergütung Kürzung des Jahresbonus; reicht die Kürzung nicht, kann Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskomponenten kürzen oder ausgezahlte Vergütungen zurückverlangen
- Zusätzlich zur Maximalvergütung
- Zur Barvergütung zählt im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahltes Grundgehalt, für das jeweilige Geschäftsjahr gewährter und im Folgejahr ausgezahlter Jahresbonus, im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlter Performance-Share-Plan, dessen Performance- Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet
- Für den Vorstandsvorsitzenden brutto 12.500.000 € pro Geschäftsjahr und für Vorstandsmitglieder brutto 7.000.000 € pro Geschäftsjahr
Malus- und Clawback-Regelungen sollen individuellem Fehlverhalten und Organisa- tionsverschulden entgegenwirken.
Die Maximalvergütung soll sicherstellen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder auch unter Berücksichtigung des Vergleichs- umfelds nicht unangemessen hoch ausfällt.
Das Barvergütungs-Cap dient der Vermeidung unangemessen hoher Auszahlungen im einzelnen Geschäftsjahr.
1 Für bereits vor dem 14. Dezember 2020 bestellte Vorstandsmitglieder gelten Malus- und Clawback-Regelungen erst ab einer Vertragsverlängerung. Das betraf im Geschäfts- jahr 2024 keine aktiven Vorstandsmitglieder mehr.
-
Vergütung der im Geschäftsjahr 2024 bestellten Vorstandsmitglieder 1. Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024
Im Geschäftsjahr 2024 gehörten dem Vorstand der Volkswagen AG folgende Mitglieder an:
> Oliver Blume, Mitglied des Vorstands seit 13. April 2018, Vorstandsvorsitzender seit 1. September 2022, zudem Vorstandsvorsitzender der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
> Arno Antlitz, Mitglied des Vorstands seit 1. April 2021
> Ralf Brandstätter, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2022, zudem CEO der Volkswagen (China) Investment Company Limited
> Gernot Döllner, Mitglied des Vorstands seit 1. September 2023, zudem Vorstandsvorsitzender der AUDI AG > Manfred Döss, Mitglied des Vorstands seit 1. Februar 2022
> Gunnar Kilian, Mitglied des Vorstands seit 13. April 2018 > Thomas Schäfer, Mitglied des Vorstands seit 1. Juli 2022
> Thomas Schmall-von Westerholt, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2021 > Hauke Stars, Mitglied des Vorstands seit 1. Februar 2022
Für die Wahrnehmung von weiteren Mandaten in Geschäftsführungsorganen, Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit, insbesondere in anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, erhalten die Vorstandsmitglieder grundsätzlich keine zusätzliche Vergütung. Wird eine solche Vergütung dennoch gewährt, wird sie auf die Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG angerechnet. Bei Mandaten, die Vorstandsmitglieder nicht im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit wahrnehmen, entscheidet der Aufsichtsrat, ob und gegebenenfalls inwieweit eine etwaige Vergütung auf die Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG angerechnet wird. Eine Vergütung, die Vorstands- mitglieder für solche Mandate erhalten, wird von dem für das jeweilige Unternehmen zuständigen Gremium festgelegt und gegebenenfalls vom jeweiligen Unternehmen berichtet. Derzeit wird keine solche Vergütung auf die Vergütung angerechnet, die die Vorstandsmitglieder von der Volkswagen AG erhalten.
Mit Herrn Blume ist wegen der Wahrnehmung seines Amts als Vorstandsvorsitzender der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Porsche AG) eine davon abweichende Regelung getroffen worden: Die Volkswagen AG gewährt Herrn Blume aufgrund eines neu abgeschlossenen Dienstvertrags seit dem 1. Januar 2023 die Vergütung des
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Vorstandsvorsitzenden im Umfang von 50 %; eine Ausnahme gilt für die Nebenleistungen - insofern erhält Herr Blume die Nebenleistungspauschale für den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG in voller Höhe, die Porsche AG erstattet der Volkswagen AG aber die Aufwendungen für Nebenleistungen zur Hälfte. Seit dem
-
Januar 2023 gewährt die Porsche AG Herrn Blume die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG im Umfang von 50 %. Diese Vergütung beruht auf dem Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Porsche AG. Herr Blume erhält von der Porsche AG ein Grundgehalt, eine einjährige variable Vergütung (STI) und eine mehrjährige variable Vergütung (LTI); Nebenleistungen erhält Herr Blume von der Porsche AG nicht. Zudem gewährt die Porsche AG Herrn Blume eine betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. In Vorbereitung des am 29. September 2022 vollzogenen Börsengangs hat die Porsche AG Herrn Blume einen IPO-Bonus zugesagt. Dieser IPO-Bonus ist als Share-Plan mit einer ein-, zwei- und drei- jährigen Laufzeit jeweils ab dem Zeitpunkt des Börsengangs ausgestaltet. Vergütung, die die Porsche AG Herrn Blume gewährt, wird jeweils auf das Barvergütungs-Cap und die Maximalvergütung von Herrn Blume bei der Volkswagen AG angerechnet. In der tabellarischen Übersicht zu der Herrn Blume im Geschäftsjahr 2024 gewährten und geschuldeten Vergütung sind die von der Porsche AG an Herrn Blume gewährten Vergütungs- bestandteile aufgenommen und gesondert ausgewiesen.
Mit Herrn Brandstätter ist ebenfalls eine abweichende Regelung für seine Tätigkeit bei der Volkswagen (China) Investment Company Limited getroffen worden: Herr Brandstätter erhält für seine Tätigkeit als CEO der Volkswagen (China) Investment Company Limited eine separate Vergütung. Die vertragliche Vergütung von Herrn Brandstätter aus seinem Anstellungsvertrag mit der Volkswagen AG wird für die Zeit seiner Tätigkeit bei der Volkswagen (China) Investment Company Limited entsprechend reduziert. - Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2024
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vergütungsbericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten. Den Begriffen liegt folgendes Verständnis zugrunde:
Der Begriff "gewährt" erfasst "den faktischen Zufluss des Vergütungsbestandteils".
Der Begriff "geschuldet" erfasst "alle rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten über Vergütungsbestandteile, die fällig sind, aber noch nicht erfüllt wurden."
2.1. Tabellarische Übersicht
Die folgenden Tabellen weisen aus, welche Vergütungen den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2024 faktisch zugeflossen sind. Dementsprechend werden als im Geschäftsjahr 2024 gewährte Vergütung das im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlte Grundgehalt, die Nebenleistungen, der im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ausgezahlte Jahresbonus sowie der im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlte LTI für die Performance-Periode 2021- 2023 ausgewiesen. In gleicher Weise werden die Herrn Blume von der Porsche AG gewährten Vergütungsbestandteile sowie die Herrn Brandstätter von der Volkswagen (China) Investment Company Limited gewährten Vergütungsbestandteile dargestellt.
Die in den Tabellen angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr "gewährten und geschuldeten" Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr faktisch zugeflossenen Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des Vorstands zugeflossen sind. Die hier angegebenen relativen Anteile sind daher nicht mit den jeweiligen relativen Anteilen der festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung in der Beschreibung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG vergleich- bar. Die im Vergütungssystem angegebenen Anteile beziehen sich auf die jeweiligen Zielwerte, die für das jeweilige Geschäftsjahr zugesagt werden, unabhängig von dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige Vergütungs- bestandteil ausgezahlt wird.
Der Versorgungsaufwand wird als Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 angegeben. Der Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 ist keine "gewährte oder geschuldete" Vergütung im Sinn von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, da er dem Vorstandsmitglied im Berichtsjahr nicht faktisch zufließt.
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Vergütungsbericht 2024 |
Die Maximalvergütung entspricht der Maximalvergütung im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG gemäß dem vom Aufsichtsrat beschlossenen und von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem. Zusätzlich zur Maximalvergütung ist - wie in der Vergangenheit - mit den Vorstandsmitgliedern eine Beschränkung der Barvergütung vereinbart, die das für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlte Grundgehalt, den für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten und im Folgejahr ausgezahlten Jahresbonus sowie den im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlten Performance-Share-Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäfts- jahr endet, umfasst.
Zudem enthalten die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder, die neu abgeschlossen oder verlängert wurden, seit der Aufsichtsrat am 14. Dezember 2020 erstmals ein Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands nach den Vorgaben des ARUG II beschlossen hat, die in diesem Vergütungssystem vorgesehenen Malus- und Clawback-Regelungen. Keine Malus- und Clawback-Regelung enthält danach lediglich der Dienstvertrag des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn Duesmann, der noch vor dem 14. Dezember 2020 abgeschlossen wurde. Von den bestehenden Malus- und Clawback-Regelungen hat die Volkswagen AG im Geschäftsjahr 2024 keinen Gebrauch gemacht.
OLIVER BLUME1 |
|||||
Vorsitzender, |
|||||
Markengruppe Sport Luxury, |
|||||
Vorsitzender des Vorstands der Porsche AG |
|||||
2024 |
|||||
€ |
% |
||||
Feste Vergütungsbestandteile |
|||||
Grundgehalt |
|||||
Volkswagen AG2 |
1.235.000,00 |
13,4 |
|||
Porsche AG |
1.085.000,00 |
11,8 |
|||
Nebenleistungen |
|||||
Volkswagen AG |
363.363,00 |
4,0 |
|||
Porsche AG |
- |
- |
|||
Summe |
2.683.363,00 |
29,2 |
|||
Variable Vergütungsbestandteile |
|||||
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
|||||
Volkswagen AG |
2.002.000,00 |
21,8 |
|||
Porsche AG |
1.334.116,00 |
14,5 |
|||
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)3 |
|||||
LTI (Performance-Share-Plan) 2021 - 2023 |
2.714.878,97 |
29,5 |
|||
Sonstiges |
|||||
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
- |
- |
|||
IPO-Bonus Porsche AG |
461.610,00 |
5,0 |
|||
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
9.195.967,97 |
100,0 |
|||
Versorgungsaufwendungen |
|||||
Volkswagen AG |
710.470,00 |
x |
|||
Porsche AG |
439.239,00 |
x |
|||
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
10.345.676,97 |
x |
|||
Maximalvergütung |
15.000.000,00 |
x |
|||
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
- |
x |
|||
- Herrn Blume werden von der Volkswagen AG 50 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG und von der Porsche AG 50 % der Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG gewährt. In der Tabelle sind die Herrn Blume gewährten Vergütungsbestandteile getrennt nach einer Gewährung durch die Volkswagen AG und die Porsche AG dargestellt.
- Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.
- Der im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlte LTI wurde für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 gezahlt. Im Geschäftsjahr 2021 hat Herr Blume von der Porsche AG keine langfristig variable Vergütung erhalten, die bei der Vergütung der Volkswagen AG zu berücksichtigen wäre, Herr Blume hat den LTI 2021 zu 100 % von der Volkswagen AG erhalten.
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Vergütungsbericht 2024 |
ARNO ANTLITZ |
|||||
Finanz und Operative Steuerung |
|||||
2024 |
|||||
€ |
% |
||||
Feste Vergütungsbestandteile |
|||||
Grundgehalt1 |
1.425.000,00 |
42,8 |
|||
Nebenleistungen |
186.852,00 |
5,6 |
|||
Summe |
1.611.852,00 |
48,4 |
|||
Variable Vergütungsbestandteile |
|||||
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
1.716.000,00 |
51,6 |
|||
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|||||
LTI (Performance-Share-Plan) 2021 - 20232 |
- |
- |
|||
Sonstiges |
|||||
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
- |
- |
|||
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
3.327.852,00 |
100,0 |
|||
Versorgungsaufwendungen |
624.360,00 |
x |
|||
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
3.952.212,00 |
x |
|||
Maximalvergütung |
8.500.000,00 |
x |
|||
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
- |
x |
|||
- Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.
- Der Aufsichtsrat hat Herrn Antlitz im Geschäftsjahr 2021 zum Vorstandsmitglied bestellt und ihm in Übereinstimmung mit dem damals geltenden Vergütungssystem 2021 für das Geschäftsjahr 2021 einen Performance-Share-Plan mit einer vierjährigen Performance-Periode zugeteilt. Herr Antlitz erhielt daher im Geschäftsjahr 2024 noch keine Auszahlung aus diesem Performance-Share-Plan.
RALF BRANDSTÄTTER |
|||||
China, |
|||||
Vorsitzender des Vorstands (CEO) der Volkswagen (China) |
|||||
Investment Co., Ltd. |
|||||
2024 |
|||||
€ |
% |
||||
Feste Vergütungsbestandteile |
|||||
Grundgehalt |
|||||
Volkswagen AG1 |
142.500,00 |
3,8 |
|||
VCIC2 |
1.282.500,00 |
34,3 |
|||
Nebenleistungen |
- |
||||
Volkswagen AG |
27.214,00 |
0,7 |
|||
VCIC3 |
567.421,00 |
15,2 |
|||
Summe |
2.019.635,00 |
54,1 |
|||
Variable Vergütungsbestandteile |
|||||
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
|||||
Volkswagen AG |
171.600,00 |
4,6 |
|||
VCIC2 |
1.544.400,00 |
41,3 |
|||
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|||||
LTI (Performance-Share-Plan) 2021 - 2023 |
- |
- |
|||
Sonstiges |
|||||
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
- |
- |
|||
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
3.735.635,00 |
100,0 |
|||
Versorgungsaufwendungen |
604.090,00 |
x |
|||
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
4.339.725,00 |
x |
|||
Maximalvergütung |
8.500.000,00 |
x |
|||
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
- |
x |
|||
- Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.
- Herr Brandstätter erhält von der Volkswagen (China) Investment Company Limited (VCIC) 90 % der Vergütung eines ordentlichen Vorstandsmitglieds der Volkswagen AG für seine Tätigkeit als CEO der VCIC. Herr Brandstätter wird von der VCIC so gestellt, als würde er seine Vergütung von der Volkswagen AG in Deutschland beziehen. Diese Beträge werden hier ausgewiesen. Der tatsächliche Bruttoaufwand der VCIC kann aufgrund des chinesischen Steuerrechts abweichen.
- In den von der VCIC ausgewiesenen Nebenleistungen sind insbesondere solche Leistungen der VCIC enthalten, die aufgrund der Entsendung nach China entstanden sind (zum Beispiel Unterkunft, Flugkosten). Entsendungsspezifische Nebenleistungen werden nicht gegen die von der VCIC gewährte Nebenleistungspauschale gerechnet.
8
Corporate Governance |
Vergütungsbericht 2024 |
GERNOT DÖLLNER |
|||||
Markengruppe Progressive, |
|||||
Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG |
|||||
2024 |
|||||
€ |
% |
||||
Feste Vergütungsbestandteile |
|||||
Grundgehalt1 |
1.425.000,00 |
42,9 |
|||
Nebenleistungen |
183.787,00 |
5,5 |
|||
Summe |
1.608.787,00 |
48,4 |
|||
Variable Vergütungsbestandteile |
|||||
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
1.716.000,00 |
51,6 |
|||
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|||||
LTI (Performance-Share-Plan) 2021 - 2023 |
- |
- |
|||
Sonstiges |
|||||
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
- |
- |
|||
Summe gewährte und geschuldete Vergütung2 |
3.324.787,00 |
100,0 |
|||
Versorgungsaufwendungen |
641.502,00 |
x |
|||
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
3.966.289,00 |
x |
|||
Maximalvergütung |
8.500.000,00 |
x |
|||
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
- |
x |
|||
- Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.
- Herr Döllner hat von der FC Bayern München AG für die Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandats im Geschäftsjahr 2024 eine Vergütung in Höhe von 60.417,00 € (brutto) und von der Bentley Motors Ltd. für die Wahrnehmung eines Mandats im Board of Directors der Bentley Motors Ltd. eine Vergütung in Höhe von 6.666,67 € (brutto) erhalten. Diese Vergütungen wurden jeweils in voller Höhe auf das ausgewiesene, von der Volkswagen AG gewährte Grundgehalt angerechnet.
MANFRED DÖSS1 |
|||||
Integrität und Recht |
|||||
2024 |
|||||
€ |
% |
||||
Feste Vergütungsbestandteile |
|||||
Grundgehalt2 |
1.068.750,00 |
42,9 |
|||
Nebenleistungen |
134.957,00 |
5,4 |
|||
Summe |
1.203.707,00 |
48,3 |
|||
Variable Vergütungsbestandteile |
|||||
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
1.287.000,00 |
51,7 |
|||
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|||||
LTI (Performance-Share-Plan) 2021 - 2023 |
- |
- |
|||
Sonstiges |
|||||
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
- |
- |
|||
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
2.490.707,00 |
100,0 |
|||
Versorgungsaufwendungen |
445.500,00 |
x |
|||
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
2.936.207,00 |
x |
|||
Maximalvergütung |
6.375.000,00 |
x |
|||
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
- |
x |
|||
- Herr Döss erhält eine Vergütung in Höhe von 75 % der Vergütung eines ordentlichen Vorstandsmitglieds der Volkswagen AG.
- Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.
9
Corporate Governance |
Vergütungsbericht 2024 |
GUNNAR KILIAN |
|||||
Personal und Markengruppe Trucks |
|||||
2024 |
|||||
€ |
% |
||||
Feste Vergütungsbestandteile |
|||||
Grundgehalt1 |
1.425.000,00 |
24,3 |
|||
Nebenleistungen |
183.648,00 |
3,1 |
|||
Summe |
1.608.648,00 |
27,4 |
|||
Variable Vergütungsbestandteile |
|||||
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
1.716.000,00 |
29,2 |
|||
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|||||
LTI (Performance-Share-Plan) 2021 - 20232 |
2.551.270,16 |
43,4 |
|||
Sonstiges |
|||||
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
- |
- |
|||
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
5.875.918,16 |
100,0 |
|||
Versorgungsaufwendungen |
649.229,00 |
x |
|||
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
6.525.147,16 |
x |
|||
Maximalvergütung |
8.500.000,00 |
x |
|||
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
- |
x |
|||
- Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.
- Der Dienstvertrag von Herrn Kilian wurde mit Wirkung zum 10. Dezember 2021 verlängert. Der Herrn Kilian für das Geschäftsjahr 2021 zugeteilte Performance-Share-Plan hat daher zeitanteilig bis zum Zeitpunkt der Verlängerung eine dreijährige Performance-Periode und zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Verlängerung eine vierjährige Performance- Periode. Hier wird allein der im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlte Anteil mit einer dreijährigen Performance-Periode berichtet.
THOMAS SCHÄFER |
|||||
Markengruppe Core, |
|||||
Vorsitzender des Vorstands der Marke Volkswagen Pkw |
|||||
2024 |
|||||
€ |
% |
||||
Feste Vergütungsbestandteile |
|||||
Grundgehalt1 |
1.425.000,00 |
42,8 |
|||
Nebenleistungen |
184.575,00 |
5,6 |
|||
Summe |
1.609.575,00 |
48,4 |
|||
Variable Vergütungsbestandteile |
|||||
Einjährige variable Vergütung/Jahresbonus |
1.716.000,00 |
51,6 |
|||
Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) |
|||||
LTI (Performance-Share-Plan) 2021 - 2023 |
- |
- |
|||
Sonstiges |
|||||
Sonderleistungen an neu eingetretene Vorstandsmitglieder |
- |
- |
|||
Summe gewährte und geschuldete Vergütung |
3.325.575,00 |
100,0 |
|||
Versorgungsaufwendungen |
627.866,00 |
x |
|||
Gesamtvergütung einschließlich Versorgungsaufwendungen |
3.953.441,00 |
x |
|||
Maximalvergütung |
8.500.000,00 |
x |
|||
Rückforderung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG |
- |
x |
|||
1 Im Geschäftsjahr 2024 haben alle aktiven Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 auf 5 % ihres jeweiligen Brutto-Grundgehalts verzichtet.
10
Haftungsausschluss
Volkswagen AG veröffentlichte diesen Inhalt am 11 März 2025 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet Public am 11 März 2025 06:41:56 UTC.