
AutoBank AG
AD-HOC MELDUNG: FMA untersagt Geschäftsbetrieb der Autobank und bestellt Regierungskommissärin
Die Autobank Aktiengesellschaft hat heute einen Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 70 Absatz 2 BWG erhalten. Der Spruch lautet im wesentlichen wie folgt: I. Der Autobank Aktiengesellschaft mit Sitz in der Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3, 1100 Wien, wird gemäß § 70 Abs 2 Z 4 BWG die Fortführung des Geschäftsbetriebs gänzlich untersagt, womit a ...